Behandlung und Kosten
Kostenerstattung für Mitglieder
privater Krankenversicherungen und gesetzlicher Kassen:
Mitglieder privater Krankenversicherungen (Private Vollversicherung, Private Zusatzversicherung, Beihilfe, etc.), benötigen keine ärztliche Verordnung für osteopathische Behandlungen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und die Höhe der Kostenerstattung ist abhängig von der jeweiligen Vereinbarung mit Ihrer Krankenversicherung.
Im regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen ist die Osteopathie nicht enthalten, dennoch übernehmen immer mehr gesetzliche Kassen bis zu 80 Prozent der Kosten. Erkundigen Sie sich bitte, ob Ihre Kasse dabei ist. Sollte Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten nicht erstatten, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, eine osteopathische Behandlung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
In meiner Praxis beträgt die Gebühr für die osteopathische Behandlung nach der Gebührenverordnung der Heilpraktiker 85,00 € pro Sitzung. Eine Einheit dauert etwa 50 Minuten. Je nach individueller Problematik sind mehrere Behandlungen erforderlich.